AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Fotografie

Geltung
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote,Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

Auftragsproduktionen
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

Preise und Zahlungen
Frank Gabbert Photography ist ein Kleingewerbe gemäß §19 (1) UStG und somit nicht berechtigt Mehrwertsteuer auszuweisen.
Die ausgewiesenen Preise verstehen sich als Bruttopreise incl. MwSt und Versandkosten, zuzüglich eventuell anfallender Fahrkosten.
Der vereinbarte Betrag muss bis zum vereinbarten Zahlungsdatum komplett an Frank Gabbert Photography überwiesen werden. Falls die Zahlung nicht im vorgegebenen Zeitraum eingeht, behält Frank Gabbert Photography sich das Recht vor, den offerierten Termin an einen anderen Kunden weiter zu geben.
Bei Hochzeiten kann der Fotograf im Falle einer Verschiebung oder Absage 4 Wochen (oder kürzer) vor Erfüllungstermin eine
Ausfallgebühr von 75% des vereinbarten Honorars (Rechnungsbetrag abzüglich eventuell angefallener Anfahrts- oder Reisekosten) einfordern. Bei einem Ausfall des Auftrages zwischen 4-16 Wochen vor Erfüllungstermin betragen die Stornierungsgebühren 30% des Auftrages.
Fällige Rechnungen sind bis zum Zahlungsdatum und unter Verwendung der Rechnungsnummer zu zahlen.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 5 (in Worten: fünf) Tage nach Zahlungsdatum oder
gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit
zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Sollte nach mehreren Mahnungen keine Zahlung vom Auftraggeber erfolgen kann der Fotograf eine Stornierungsgebühr von 30% des vereinbarten Honorars (Rechnungsbetrag) einfordern. Die Zahlungen sind gemäß AGB III/2 zu leisten.

Mündliche, Fernmündliche / -schriftliche Aufträge
Es werden mündliche und schriftliche Aufträge angenommen. Dazu gehören Bestellungen per Telefon, via E-Mail, Internet, Fax etc.
Vor Überweisung der Vorkasse ist die Übermittlung unserer Rechnung bzw. Auftragsbestätigung abzuwarten. Der an uns getätigte Auftrag wird erst dann vollständig bestätigt, wenn der Vorkassenbetrag bei uns gutgeschrieben wurde.

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Frank Gabbert Photography
Inhaber Frank Gabbert
Eisenstr. 33
90542 Eckental
E-Mail: info@frank-gabbert.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die ggf. beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis um Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Besondere Hinweise: §312d (4) Satz 1 BGB
Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

Rückgaberecht / Rückgabebelehrung von Dienstleitungen
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs- anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Rückgaberecht / Rückgabebelehrung von Waren
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschland und Europa. Die Lieferzeit beträgt im Regelfall eine Woche nach Fertigstellung des Auftrages. Sollte es aus unvorhergesehenden Gründen zu Verzögerungen (z.B. bei der Bilderentwicklung) kommen wird der Kunde darüber informiert.

Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers  der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit
Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war,
entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz (59€ pro
Stunde, abgerechnet pro angefangene 20min). Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch
Schadensersatzansprüche geltend machen. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom
Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Sollte der Fotograf für den gebuchten Auftrag durch höhere Gewalt ausfallen oder verspäten (z.B. Krankheit, Unfall, Autopanne, unvorergesehene Staus oder Sperrungen) besteht für den Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Bei einem kompletten Ausfall werden vorab geleistete Anzahlungen zu 100% erstattet. Ein Recht für gleichwertigen Ersatz muss durch den Fotografen nicht geleistet werden.
3. Sollte sich der abgesprochene Zeitplan des Auftraggebers verschieben, ist dies mit dem Fotografen mindestens 4 Wochen vor dem
Erfüllungstermin abzustimmen. Der Fotograf muss nicht gewähleisten kurzfristige zeitliche Änderungen abzudecken. Die Leistungserfüllung
des Fotografen richtet sich nach dem ursrprünglich ausgemachten Zeitplan des Auftragsgebers. Das vereinbarte Honorar ist auch dann zu
100% zu entrichten wenn mit dem Fotografen kurzfristig keine Lösung gefunden wird und dieser nur einen zeitlichen Teil der ursprünglich
ausgemachten Zeit abdecken kann.
4. Bei einem Ausfall des Auftrages 4 Wochen (oder kürzer) vor Erfüllungstermin kann der Fotograf eine
Stornierungs- bzw. Ausfallgebühr von 75% des vereinbarten Honorars (Rechnungsbetrag abzüglich eventuell angefallener Anfahrts- oder Reisekosten) einfordern. Bei einem Ausfall des Auftrages zwischen 4-16 Wochen vor Erfüllungstermin betragen die Stornierungsgebühren 30% des Auftrages. Die Zahlungen sind gemäß AGB III/2 zu leisten.

Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

Nutzung und Verbreitung
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Jede weitere hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

Gewährleistung
Technische Angaben (z.B. Maße, Farb-Angaben, etc. ) zu den Angeboten sind keine zugesicherten Eigenschaften sondern nur handelsübliche Bezeichnungen. Für ihre Einhaltung wird keine Gewähr übernommen. Wir behalten uns Abweichungen vor, dh. die angegebenen Farbmuster eines Fotobuches können in Bezug auf  z.B. Maße, Farb(e)angabe, etc., von den Abbildungen abweichen. Abweichung von Mustern werden vermieden soweit technisch möglich. Unerhebliche Abweichungen in Qualität, Ausführung und Farbe gewähren keine Ansprüche.

Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar unabhängig davon,ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

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